
Salisches Gesetz, Staatsrecht: seit dem 14. Jahrhundert Bezeichnung für die ausschließliche Thronfolgeberechtigung des Mannesstammes (Bezug auf die Lex Salica umstritten).
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Salisches Gesetz, Volksrecht: Lex Salica, das Volksrecht der salischen Franken (6. Jahrhundert, germanische Volksrechte).
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Mit salischem Gesetz oder lex salica wird das von 508 bis 511 unter Chlodwig aufgezeichnete Volksrecht der salischen Franken bezeichnet. Die lex salica gilt als das am wenigsten römischen Einfluss ausgesetzte germanische Recht und ist damit eine der wichtigsten Quellen für das Recht der alten Ordnung. Die lex salica bestand überwiegend aus einem...
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Salisches Gesetz (Lex Salica), das Volksrecht der salischen Franken (vgl. Frankenreich, S. 492), ist unter allen germanischen Volksrechten das älteste. Wir besitzen es in einer kürzern, ursprünglichen Redaktion (Pactus), welche in heidnischer Zeit, zwischen 453 und
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(Bestimmung) 1. das Stammesrecht der salischen Franken, 508 – 511 in lateinischer Sprache aufgezeichnet; 2. eine Bestimmung in diesem Stammesrecht, die Frauen von der Erbfolge in Liegenschaften ausschließt und in bestimmten Monarchien zum Ausschluss der Frauen von der Thronfolge führt; durchbrochen wurde es durch die Pragma...
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